Preisbindungstreuhänder
Landgericht Köln: Einsatz einer Bonuskarte beim Buchverkauf unzulässig (DuMont Shop)
LG Köln, Beschluss vom 03.07.2017, Az. 31 O 280/14 – Bonuskarte (einstweilige Unterlassungsverfügung)
Wird beim Kauf von neuen, preisgebundenen Büchern dem Kunden nach Vorlage einer „Bonuskarte“ eine Bonuszahlung in Höhe von 10 % vom Buchverkaufswert gutgeschrieben, liegt ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung vor.
§§ 3 S.1, 5 Abs. 1 S. 1 BuchPrG
Im Online-Shop (DuMont Shop) einer Tageszeitung war den Inhabern einer sog. „Abocard-Bonus“ beim Kauf eines preisgebundenen Buches ein Rabatt von 10 % eingeräumt worden. Der Rabatt war auf das Bankkonto des Karteninhabers überwiesen worden.
Auf Antrag der Buchgenossenschaft eBuch eG hat das Landgericht Köln der Tageszeitung diesen Einsatz der Bonuscard per einstweiliger Verfügung verboten. Der Beschluss wurde anerkannt.