LG Essen 10.04.2017

eBuch läßt ALDI verbilligte Taschenbuch-Parallelausgaben gerichtlich verbieten

billige Parallelausgaben für 1,99 € sind nicht sachlich gerechtfertigt und daher preisbindungswidrig

Die Buchgenossenschaft eBuch hat ALDI den Verkauf billiger Taschenbuch-Parallelausgaben, das sich bei ALDI offenbar zu einem Geschäftsmodell entwickelt hatte, gerichtlich verbieten lassen. 

 

ALDI Nord hatte im März-Prospekt eine Vielzahl von Taschenbuch-Romanen zu einem auffallend günstigen Preis von 1,99 € je Exemplar angeboten. Eine Überprüfung hatte ergeben, dass es sich dabei um Romane verschiedener Verlage handelte, die über eine Lizenz von editionnova unter geringer Abänderung von Layout und Buchformat ein weiteres Mal herausgegeben worden waren. Während das Original vom Verlag Pendragon 12,99 € kostete, bot ALDI die jeweilige Zweitausgabe für nur 1,99 € an. Das Landgericht Essen hat ALDI nun den Verkauf solcher Zweitausgaben unter Unterschreitung des gebundenen Ladenpreises verboten. 

 

Laut eBuch-Anwalt Peter Ehrlinger muss die Festsetzung unterschiedlicher Endpreise für einen bestimmten Titel sachlich gerechtfertigt sein, so schreibe es das Preisbindungsgesetz vor. Zwar dürften für einen Buchtitel auch verschiedene Preise festgesetzt und verlangt, aber nur dann, wenn die Preisabweichung sachlich gerechtfertigt ist, so wie dies etwas bei gebundenen Buchausgaben einerseits und billigeren Taschenbuchausgabe desselben Titels andererseits der Fall ist. 

 

Die billigen ALDI-Bücher unterschieden sich vom Original jedoch jeweils nur durch eine abweichende optische Gestaltung des Buchdeckel und ein geringfügig anderes Buchformat. Inhaltlich seien die Bücher identisch gewesen. 

 

Der Rechtsstreit konnte zügig beendet werden. Denn ALDI Nord hat das gerichtliche Verbot inzwischen anerkannt.

Beschluss LG Essen 10.04.2017 - 4 O 105-[...] Börsenblatt vom 09.05.2017 Buchreport vom 09.05.2017
Share by: