Preisbindungstreuhänder
LG Bochum, Versäumnisurteil vom 20. April 2023 - I8-465/22
Thalia wurde es im Wege eines vom Preisbindungstreuhänder Ehrlinger erwirkten Versäumnisurteils gerichtlich verboten, einen teuren Bildband ("Zeitreisen unter Wasser") statt für preisgebundene 70,00 € für nur 50,00 € anzubieten und zu verkaufen (§§ 3 S. 1, 5 Abs. 1, 9 Abs. 1 u. 2 Nr. 3 BuchPrG).
Nachdem sich eine Mitgliedsbuchhandlung der eBuch eG beim Preisbindungstreuhänder darüber beschwert hatte, dass ausgerechnet der Marktführer Thalia die Preisbindung missachte, wurde es Thalia - nachdem eine entsprechende Verpflichtungserklärung von Thalia nicht freiwillig abgegeben worden war - vom Landgericht Bochum verboten, Letztabnehmern in Deutschland neue, preisgebundene Bücher zu anderen als den gebundenen Ladenpreisen anzubieten und/oder zu verkaufen.
Thalia war vor Gericht nicht erschienen und hatte auch keinen Rechtsanwalt als Vertreter beauftragt, so dass das Urteil vom Gericht als Versäumnisurteil erlassen wurde. Streitwert: 25.000 €.