LG Berlin 08.05.2017

Landgericht Berlin: zur Irreführung einer Werbung für gebrauchte Bücher auf Facebook und zu den Anforderungen an Preisangaben (Medimops)


LG Berlin, Beschluss vom 08.05.2017, Az. 52 O 145/17 - Medimops.de (einstweilige Unterlassungsverfügung, nicht rechtskräftig)


§§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 u. 2 Nr. 1 u. 2 UWG

1. Wird in einer Werbeanzeige (hier bei Facebook) für Bücher geworben und handelt es bei den angebotenen Büchern nicht um neue Exemplare, so ist in der Werbung hierauf hinzuweisen.

 

2. Wird für einen Buchtitel mit einer Preisangabe geworben und wird die der Werbung zugrundeliegende gebrauchten Buchexemplare tatsächlich zu höheren Preisen angeboten, so ist dies irreführend.

Beschluss LG Berlin vom 08.05.2017, Az. [...]
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