Preisbindungstreuhänder
LG Berlin: Bücher sind auch dann noch neu und preisgebunden, wenn sie nicht mehr eingeschweißt sind.
LG Berlin, einstweilige Verfügungsbeschluss vom 15.3.2023 – 15 O 59/23
Einem Berliner Musikalienhändler, der über seinen eBay-Shop neue, aber nicht mehr eingeschweißte Bücher als „neuwertig“ zu niedrigeren als den gebundenen Preises verkaufte, wurden diese Angebote und Verkäufe per einstweiligem Verfügungsbeschluss verboten.
Ein Berliner Musikalienhändler hatte in seinem eBay Shop tatsächlich neue, preisgebundene Bücher (unter anderem auch juristischen Literatur), die nicht mehr, wie üblich ein geschweißt waren, als „neuwertig“ bezeichnet, möglicherweise möglicherweise in der Vorstellung, dass die Bücher nach Entfernung der Folie nicht mehr als neu gelten und daher nicht mehr Preisbindung unterliegen würden.
Tatsächlich wurden die Bücher in völlig einwandfreiem, ungelesenem Zustand mit noch nicht benutzten Lesebändchen ausgeliefert.
Die anschließend vom Landgericht Berlin erlassen. Verbots Verfügung wurde vom Antragsgegner anschließend als endgültig und rechtsverbindlich anerkannt, so dass es nicht zu einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren kommen musste.